Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist ein wichtige Entscheidung in der Diskussion um die Vergütung der Privatkopie in der digitalen Welt. Die Richter haben entschieden, dass PCs und Drucker zwar grundsätzlich nicht von der Urheberrechtsabgabe ausgeschlossen sind, diese allerdings nur unter engen Voraussetzungen erhoben werden kann. Der EuGH hat festgestellt, dass der Kopiervorgang mittels PC und Drucker nur dann abgaberelevant ist, wenn die Vervielfältigung auf Papier oder ähnliche nicht digitale Medien erfolgt.
Mehr lesen...
© Marco, 2013 | Tags: Abgaben, Drucker, EuGH, Kopierer, Scanner